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22.02.1965

Bekannt gemacht am 12. Jänner 2018
Schuldner:
HERMANN
Vorname:
Manfred
Mexikoplatz 2-3/1/17
1020 Wien
Gebdat: 22.02.1965
Eröffnung:
Eröffnung des Schuldenregulierungsverfahrens: 12.01.2018
Anmeldungsfrist: 11.03.2018
Geringfügig:
Das Schuldenregulierungsverfahren ist geringfügig.
Eigenverwaltung:
Eigenverwaltung des Schuldners.
Text:
Die Miet- und sonstigen Nutzungsrechte des Schuldners an der Wohnung in
1020 Wien, Mexikoplatz 2-3/1/17 werden gemäß § 5/4 IO
dem Schuldner zur freien Verfügung überlassen.
Tagsatzung:
Datum: 11.04.2018
um: 08.30 Uhr
Ort: 2. Stock, Zimmer 224
Prüfungstagsatzung
Zahlungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Zahlungsplanvorschlags:
Die Insolvenzgläubiger erhalten eine Quote von 32 %,
in 60 gleich großen monatlichen Teilquoten;
die erste Quote ist innerhalb von 2 Monat(en) ab Annahme des Zahlungsplans fällig,
die weiteren Teilquoten jeweils am 15. der Folgemonate.
Bei Zahlungsverzug beträgt die Nachfrist 14 Tage.
Abschöpfungsverfahrenstagsatzung
Verteilungstagsatzung
Schlussrechnungstagsatzung
Beschluss vom 12. Jänner 2018

Bekannt gemacht am 11. April 2018
Beteiligter:
AKV EUROPA - Alpenländischer Kreditorenverband
Treuhänder
Schleifmühlgasse 2
1041 Wien
Tel.: 05 04 100 - 270 oder 280, Fax: 5 04 100-1522
E-Mail: treuhand@akveuropa.at
Zahlungsplan:
Der Zahlungsplan wurde nicht angenommen.
Abschöpfungsverfahren:
Das Abschöpfungsverfahren wird am 11.04.2018 eingeleitet.
Schlussrechnung:
Die Schlussrechnung wird festgestellt.
Text:
Mit Einverständnis der Gläubiger und des Schuldners wird das Realisat des Massekontos dem Treuhänder zur Verteilung weitergeleitet.
Beschluss vom 11. April 2018

Bekannt gemacht am 2. Mai 2018
Aufhebung:
Das Abschöpfungsverfahren ist rechtskräftig eingeleitet.
Das Schuldenregulierungsverfahren ist aufgehoben.
Beschluss vom 2. Mai 2018

Bekannt gemacht am 23. Mai 2023
Abschöpfungsverfahren:
Das Abschöpfungsverfahren wird beendet. Dem Schuldner wird Restschuldbefreiung erteilt.
Beschluss vom 23. Mai 2023

Bekannt gemacht am 16. Juni 2023
Text:
Der Beschluss vom 23.05.2023 - ON 49, mit dem das Abschöpfungsverfahren beendet erklärt und
Restschuldbefreiung erteilt wurde ist mit 16.06.2023 rechtskräftig.
Beschluss vom 16. Juni 2023
Ausdruck vom: 26.04.2024 19:51:57 MESZ