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27.05.1974

Bekannt gemacht am 8. Mai 2018
Schuldner:
Nowakowski
Vorname:
Krzysztof Jan
Agnesstraße 42/1
3400 Klosterneuburg
Gebdat: 27.05.1974
Eröffnung:
Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 09.05.2018
Anmeldungsfrist: 02.07.2018
Masseverwalter:
Dr. Karl SCHIRL Rechtsanwalt
Krugerstraße 17/3
1010 Wien
Tel.: 513 22 31, Fax: 513 22 31 1
E-Mail: dr.karl.schirl@der-rechtsanwalt.at
Eigenverwaltung:
Keine Eigenverwaltung des Schuldners.
Tagsatzung:
Datum: 16.07.2018
um: 10.00 Uhr
Ort: 2. Stock, Zi-Nr.: 202
1. Gläubigerversammlung
Prüfungstagsatzung
Beschluss vom 8. Mai 2018

Bekannt gemacht am 7. Juni 2018
Tagsatzung:
Datum: 16.07.2018
um: 10.00 Uhr
Ort: 2. Stock, Zi-Nr.: 202
Schlussrechnungstagsatzung
Zahlungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Zahlungsplanvorschlags: Die Insolvenzgläubiger erhalten insgesamt 5,2% ihrer Forderungen innerhalb von 5 Jahren ab Annahme des Zahlungsplans, und zwar wie folgt:

- 6 halbjährliche Teilquoten zu je 0,394%; jeweils fällig binnen 6,12,18,24,30 und 36 Monaten ab Annahme des Zahlungsplans;
- weitere 4 halbjährliche Teilquoten zu je 0,709 % werden jeweils halbjährlich danach zur Zahlung fällig
Abschöpfungsverfahrenstagsatzung
Beschluss vom 7. Juni 2018

Bekannt gemacht am 17. Juli 2018
Zahlungsplan:
Der Zahlungsplan wurde angenommen.
Bestätigung:
Der am 16.07.2018 angenommene Zahlungsplan wird bestätigt.
Wesentlicher Inhalt: Die Quote beträgt 5,2 %, zahlbar in 6 halbjährlichen Teilquoten zu je 0,394 % beginnend mit 16.1.2019, die weiteren am 16.7.2019 bzw. 16.01. bzw. 16.07. der Folgejahre und weiteren 4 halbjährlichen Teilquoten zu je 0,709 % beginnend mit 16.01.2022, die weiteren am 16.07.2022, 16.01.2023 und die letzte am 16.07.2023. Die Nachfrist beträgt 14 Tage.

Schlussrechnung:
Die Schlussrechnung des Masseverwalters wird genehmigt.
Schlussverteilung:
Der Schlussverteilungsentwurf des Masseverwalters wird genehmigt.
Beschluss vom 17. Juli 2018

Bekannt gemacht am 2. August 2018
Aufhebung:
Der Zahlungsplan ist rechtskräftig bestätigt.
Das Schuldenregulierungsverfahren ist aufgehoben.
Ende der Zahlungsfrist: 16.07.2023
Beschluss vom 2. August 2018

Bekannt gemacht am 18. Oktober 2021
Text:
Der Zahlungsplan vom 16.07.2018 ist infolge Nichtbezahlung der Masseforderungen gem. § 196 Abs 2 IO nichtig.
Beschluss vom 18. Oktober 2021

Bekannt gemacht am 8. November 2021
Text:
Der Beschluss vom 18.10.2021 (Nichtigkeit des Zahlungsplans) ist rechtskräftig
Beschluss vom 8. November 2021
Ausdruck vom: 19.04.2024 01:42:44 MESZ