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07.12.1960

Bekannt gemacht am 8. Jänner 2018
Schuldner:
ATZMÜLLER
Vorname:
Peter
Spöttlgasse 7/3/1
1210 Wien
Gebdat: 07.12.1960
Eröffnung:
Eröffnung des Schuldenregulierungsverfahrens: 08.01.2018
Anmeldungsfrist: 21.02.2018
Tagsatzung:
Datum: 09.03.2018
um: 08.15 Uhr
Ort: Saal C
1. Gläubigerversammlung
Prüfungstagsatzung
Zahlungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Zahlungsplanvorschlags: 6,45 % zahlbar in 70 mtl. Teilquoten
Abschöpfungsverfahrenstagsatzung
Schlussrechnungstagsatzung
Geringfügig:
Das Schuldenregulierungsverfahren ist geringfügig.
Eigenverwaltung:
Eigenverwaltung des Schuldners.
Beschluss vom 8. Jänner 2018

Bekannt gemacht am 27. Februar 2018
Masseverwalter:
Mag. Andreas ZACH Rechtsanwalt
Etrichstraße 15/1/37
1110 Wien
Tel.: 7682169, Fax: 7685133
E-Mail: mag.zach@aon.at
Text:
Es wurde ein Masseverwalter für einen beschränkten Geschäftskreis bestellt und zwar für Verrichtung der allgemeinen Prüfungstagsatzung (incl. allfälliger Verfahren nach § 110 IO), Verrichtung der Abstimmungstagsatzung, Vermögensverwertung, Einbehalt der laufenden pfändbaren Einkünfte sowie sämtliche in Zusammenhang mit dem Verfahren vor dem LG Korneuburg 6 Cg 53/13v anstehenden Geschäfte.
Beschluss vom 27. Februar 2018

Bekannt gemacht am 2. Juli 2018
Tagsatzung:
Datum: 27.07.2018
um: 10.00 Uhr
Ort: Saal C
Nachträgliche Prüfungstagsatzung
Anmeldefrist: 11.7.2019
Verteilungstagsatzung
Zahlungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Zahlungsplanvorschlags: 6,45 % zahlbar in 70 mtl. Teilquoten
Abschöpfungsverfahrenstagsatzung
Schlussrechnungstagsatzung
Beschluss vom 22. Juni 2018

Bekannt gemacht am 27. Juli 2018
Bestätigung:
Der am 27.07.2018 angenommene Zahlungsplan wird bestätigt.
Zahlungsplan:
Der Zahlungsplan wurde angenommen.
Wesentlicher Inhalt: Die Quote beträgt 15,29 % , zahlbar in 98 monatlich gleichbleibenden Teilquoten zu je 0,1560204 Prozent.
In den Monaten Mai und Oktober ist jeweils die doppelte Teilquote fällig.
Die erste Teilquote ist am 15.8.2018 fällig. Die letzte Teilquote ist längstens bis zum 26.7.2025 fällig.
Bei Zahlungsverzug beträgt die Nachfrist 14 Tage ab qualifizierter Gläubigermahnung.

Schlussrechnung:
Die Schlussrechnung wird festgestellt.
Beschluss vom 27. Juli 2018

Bekannt gemacht am 14. August 2018
Aufhebung:
Der Zahlungsplan ist rechtskräftig bestätigt.
Das Schuldenregulierungsverfahren ist aufgehoben.
Ende der Zahlungsfrist: 26.07.2025
Beschluss vom 14. August 2018
Ausdruck vom: 19.04.2024 14:01:00 MESZ