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12.12.1976

Bekannt gemacht am 24. April 2007
Schuldner:
Cankaya
Vorname:
Mehmet
Hilfsarbeiter
Dresdner Str. 112/5/3
1200 Wien
Gebdat: 12.12.1976
Eröffnung:
Eröffnung des Schuldenregulierungsverfahrens: 24.04.2007
Anmeldungsfrist: 25.07.2007
Tagsatzung:
Datum: 08.08.2007
um: 09.00 Uhr
Ort: 2. Stock, Zimmer 218
Prüfungstagsatzung
Zahlungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Zahlungsplanvorschlags: Die Konkursgläubiger erhalten eine Quote von 3 %; in 84 gleich großen monatlichen Teilquoten;
Abschöpfungsverfahrenstagsatzung
Schlussrechnungstagsatzung
Geringfügig:
Das Schuldenregulierungsverfahren ist geringfügig.
Eigenverwaltung:
Eigenverwaltung des Schuldners.
Beschluss vom 24. April 2007

Bekannt gemacht am 9. August 2007
Zahlungsplan:
Der Zahlungsplan wurde nicht angenommen.
Beteiligter:
Mag. Petra DIWOK Rechtsanwalt
Treuhänder
Landstraßer Hauptstraße 34
1030 Wien
Tel.: 713 80 57, 713 80 58
wird zum Treuhänder bestellt
Abschöpfungsverfahren:
Das Abschöpfungsverfahren wird am 08.08.2007 eingeleitet.
Beschluss vom 8. August 2007

Bekannt gemacht am 11. September 2007
Aufhebung:
Das Abschöpfungsverfahren ist rechtskräftig eingeleitet.
Das Schuldenregulierungsverfahren ist aufgehoben.
Beschluss vom 7. September 2007

Bekannt gemacht am 25. März 2015
Abschöpfungsverfahren:
Das Abschöpfungsverfahren wird beendet. Die Entscheidung über die Restschuldbefreiung wird ausgesetzt bis: 01.01.2018
Beschluss vom 24. März 2015

Bekannt gemacht am 21. April 2015
Text:
Mit Schriftsatz vom 15.4.2015 langte hg. der Rekurs der UniCreditBank Austria AG vertr.d. KSV von 1870 gegen den
Beschluss vom 24.3.2015 (ON 60) - Entscheidung über die Restschuldbefreiung - ein.
Beschluss vom 17. April 2015

Bekannt gemacht am 25. Juni 2015
Text:
Mit Beschluss vom 1.6.2015 - ON 63 des LG ZRS WIen wurde dem Rekurs der UniCredit Bank Austria AG nicht Folge gegeben.
Beschluss vom 24. Juni 2015

Bekannt gemacht am 27. Juli 2015
Text:
Der Beschluss vom 24.3.2015 - ON 60 bzgl. Beendigung des Abschöpfungsverfahrens und die Entscheidung über die
Restschuldbefreiung bis 1.1.2018 auszusetzen ist mit 24.7.2015 rechtskräftig.

Der Beschluss vom 1.6.2015 - ON 63 bzgl. nicht Folge gegebenen Rekurs ist mit 24.7.2015 rechtskräftig.
Beschluss vom 24. Juli 2015

Bekannt gemacht am 13. Dezember 2017
Abschöpfungsverfahren:
Dem Schuldner wird Restschuldbefreiung erteilt.
Beschluss vom 13. Dezember 2017

Bekannt gemacht am 9. Februar 2018
Rekurs:
Gegen den Beschluss vom 13.12.2017 - ON 67 ist ein Rekurs eingelangt.
Beschluss vom 9. Februar 2018

Bekannt gemacht am 4. April 2018
Text:
Dem Rekurs wurde laut Beschluss des LGZ Wien vom 19.3.2018 zu 47 R 46/18i Folge gegeben.
Der angefochtene Beschluss wird dahin abgeändert, dass der Antrag des Schuldners vom 13.12.2017 auf Erteilung der Restschuldbefreiung gem. § 280 IO abgewiesen wird.
Beschluss vom 4. April 2018

Bekannt gemacht am 30. Mai 2018
Text:
Der Beschluss vom 19.3.2018 ist rechtskräftig.
Beschluss vom 30. Mai 2018
Ausdruck vom: 27.04.2024 00:37:05 MESZ