Hinweise gem. §87b Abs.1 NO


Bei der Versteigerung handelt es sich um eine Freiwillige Feilbietung. Pfandrechtlich sichergestellte Darlehen oder Kredite und sonstige Lasten – soweit sich aus den Feilbietungsbedingungen nichts anderes ergibt – werden durch die Feilbietung nicht berührt und auf das Meistbot nicht angerechnet.
Jeder Bieter hat vor Durchführung der Versteigerung die Feilbietungsbedingungen zu unterfertigen und sich mit der Teilnahme an der Versteigerung den Feilbietungsbedingungen zu unterwerfen.
Stand: 30.12.2008

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